Der Kauf oder das Leasing eines E-Lastenrades wird mit einem nicht zurück zu zahlenden Zuschuss von bis zu 1.100 Euro gefördert. Davon werden 600 Euro als sogenannte „Grundförderung“ gewährt. Weitere 500 Euro werden als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt, wenn im geförderten Haushalt drei Jahre lang nach Anschaffung des E-Lastenrades
- kein Auto angemeldet war oder
- ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und danach mindestens drei Jahre lang kein (weiteres) Auto angemeldet wurde.
Soziale Komponente (Sozialbonus)
Da sich Menschen mit geringem Einkommen und ohne nennenswerte finanzielle Reserven die Anschaffung eines eigenen E-Lastenrades auch mit einem Zuschuss von bis zu 1.100 Euro wirtschaftlich nicht leisten können, besitzt die Förderung eine soziale Komponente. Diese Komponente basiert auf der Annahme, dass Menschen mit der Stuttgarter Familien- Card und Bonuscard + Kultur einer besonderen finanziellen Förderung bedürfen.
Die soziale Komponente (Sozialbonus) sieht vor, dass die Grundförderung von 600 Euro um 2.000 Euro für Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur bzw. um 1.300 Euro für Haushalte mit der FamilienCard (nicht Familienpass des Landes Baden-Württemberg) erhöht wird. Diese Beträge kommen also zur Grundförderung von 600 Euro hinzu.
Die Gesamtförderung mit Sozialbonus beträgt somit maximal 2.600 Euro. Der Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro ist hierbei bereits eingerechnet und wird zur Vermeidung einer Überkompensation nicht mehr zusätzlich gewährt. Mit der Bonuscard+Kultur wird jedoch maximal 90 Prozent des Grundpreises gefördert, mit der FamilienCard maximal 70 Prozent. Damit soll sichergestellt werden, dass die Antragstellenden immer einen gewissen Eigen-anteil aufbringen.
Der Grundpreis förderfähiger E-Lastenräder mit Sozialbonus ist seit 2024 auf maximal 7.000 Euro festgelegt.