E-Lastenrad Förderung in und um Stuttgart

Es gibt unterschiedliche private und gewerbliche Förderprogramme, die wir hier kurz darstellen möchten.

  • Bundesweit
  • Baden-Württemberg
  • Stuttgart
  • Tübingen
  • Winnenden

Stadt Stuttgart (privat)

Zum Dauerbrenner entwickelt sich das E-Lastenrad-Programm für Familien. Zum Start 2018 war es gleich überzeichnet, der Gemeinderat legte nach, mit den damals 434 000 Euro konnten alle Anfragen bedient werden.
Die Fortsetzung des Programms wurde im Dezemver 2021 durch den Gemeinderat mit dem Doppelhaushalt 2022/23 mit je rund 250 000 Euro wohl beschlossenen.

Förderprogramm-Name und Gebiet

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Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien. Fördergebiet: Stadt Stuttgart
Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E‐Lastenrads. 

Laufzeit

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bis Fördersumme in 2022 und 2023 ausgeschöpft ist

Förderberechtigte

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Stuttgarter Familien und Alleinerziehende mit mindestens jeweils einem Kind

Fördergegenstand

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Einmalig der Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch unterstützten Lastenrades (E-Lastenrad)

Förderhöhe

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Der Kauf oder das Leasing eines neuen E‐Lastenrades wird 2023 mit bis zu 1.100 Euro gefördert – 600 Euro werden sofort ausbezahlt. 500 Euro werden nach drei Jahren als Nachhaltigkeitsbonus ausgezahlt, wenn im geförderten Haushalt seit Übernahme des E‐Lastenrades entweder kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde.

Familien, die Inhaber einer Bonuscard oder FamilienCard sind, bekommen eine zusätzliche Förderung für den Kauf eines Lastenrads. Genaue Angaben dazu finden Sie im Abschnitt „Förderung mit sozialer Komponente“.

Fördervoraussetzungen

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  • Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen E-Lastenrads einmalig pro Haushalt
  • Zulassung für Zuladung von mindestens 40kg (ohne Fahre), verlängerter Radstand von mindestens 130cm, Transportmöglichkeit mit Mindestvolumen von 140 Liter und unlösbar verbunden
  • Haushalte mit Bonsucard+Kultur bzw. mit einer Familiencard erhalten für 2020: 2.500 bzw. 1.800 EUR; 2021: EUR 1.800 bzw. 1.600. Anschaffungspreis E-Lastenfahrrad max. EUR 4.000, wovon 90% bzw. 70% förderfähig sind 
  • alle anderen Haushalte 2020: EUR 1.000; 2021: EUR 800 sofort und Nachhaltigkeitsbonus von 500 EUR nach 3 Jahren, wenn in diesem Zeitraum kein Auto im Haushalt angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde


Stadt Tübingen (privat)

Die Universitätsstadt Tübingen fördert im Rahmen der Klimaschutzoff ensive „Tübingen macht blau“ sowie als Beitrag zur Luftreinhaltung die Beschaff ung von zwei- oder dreirädrigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspfl ichtige Lasten-S-Pedelecs bis 45 km/h.

Förderprogramm-Name und Gebiet

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Lastenradförderung für Tübinger Privatpersonen

Laufzeit

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bis Fördersumme ausgeschöpft ist

Förderberechtigte

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Zur Förderung berechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen.

Fördergegenstand

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Förderfähige Lastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • vom Hersteller maximal zugelassenes Gesamtgewicht für das Lastenrad (Rad, Zuladung an Lasten bzw. Personen und Fahrerin bzw. Fahrer) von mindestens 150 kg
  • ein verlängerter Radstand von mindestens 130 cm
  • Transportmöglichkeiten, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind und mindestens 0,10 m³ Volumen aufnehmen können oder eine Transportfl äche von mindestens 0,25 m².
  • Eigenbauten sind nicht förderfähig.

Förderhöhe

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Förderhöhe

  • Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 1000 Euro.


Maximale Förderanzahl

Pro Haushalt kann nur einmalig eine Förderung bewilligt werden.

Zusätzlich kann der/die Antragstellende eine Abwrackprämie in Höhe von 200 bis 500 Eurobeantragen, falls mit dem Kauf eines Lastenrades ein Altfahrzeug (fahrbereites Kraftrad mit Zweitaktmotor und maximal 125ccm Hubraum) ersetzt wird. Dazu ist zusätzlich der Antrag auf Gewährung einer Abwrackprämie einzureichen. (Link: https://www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/abwrackpraemie)

Fördervoraussetzungen

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  • Der Förderantrag ist stets vor Abschluss des Kaufvertrages für das Lastenrad einzureichen.
  • Das Lastenrad (neu oder gebraucht & voll funktionsfähig) ist im Fahrradhandel zu kaufen. Leasing-Lastenräder sind nicht förderfähig.
  • Einwilligung zum Anbringen des „Tübingen macht blau“-Aufklebers (Größe 13 x 15 cm) auf dem geförderten Lastenrad.
  • Die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger verpfl ichtet sich, das geförderte Lastenrad mindestens 36 Monate ab Kaufdatum selbst zu nutzen und betriebsbereit zu halten. Es darf innerhalb dieses Zeitraum nicht an den Händler zurückgegeben, weiterverkauft oder langfristig an Dritte verliehen werden.
  • Es dürfen keine Fördergelder aus anderen Förderprogrammen


Stadt Winnenden (privat)

Klimaschutz Winnenden
Nachhaltige, klimagerechte Mobilität
Förderprogramm Lastenräder.
Das Förderprogramm Lastenräder zur nachhaltigen, klimagerechten Mobilität verfolgt folgende Ziele:

  • Senkung der lokalen CO2 -Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern.
  • Steigerung des Radverkehrsanteils.
  • Verringerung der Emissionen von Schadgasen (v.a. NOx) und Feinstäuben im Stadtgebiet als Beitrag zur Luftreinhaltung.
  • Flächendeckende Lärmminderung
  • Weniger Autos in der Innenstadt, dadurch Senkung des durch Kraftfahrzeuge benötigten Flächenbedarfs.

Förderprogramm-Name und Gebiet

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Förderprogramm Lastenräder im Gebiet Winnenden

Laufzeit

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bis Fördersumme ausgeschöpft ist

Förderberechtigte

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Privatpersonen und Gewerbetreibende aus Winnenden

Fördergegenstand

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E-Lastenrad, Lastenrad und Kinder-/Lastenanhänger

Förderhöhe

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bis zu 2.100 EUR

Fördervoraussetzungen

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  • Kauf eines neuen E-Lastenrads, Lastenrades oder Lastenanhängers einmalig 
  • Zulassung für Zuladung von mindestens 40kg (ohne Fahrer), Transportmöglichkeit damit größer als herkömmliches Fahrrad
  • Förderhöhe: E-Lastenfahrrad 50% Nettokosten, max. 1.500 EUR; Lastenfahrrad 50% Nettokosten, max. 750 EUR; Kinder-/Lastenanhänger 50% Nettokosten, max 100 EUR
  • Nachhaltigkeitsbonus von 500 EUR nach 3 Jahren, wenn in diesem Zeitraum kein Auto im Haushalt angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde
  • Ökostrombonus von 100 EUR, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass Antragsteller Ökostrom bezieht


Links

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Baden-Würtemberg (gewerblich)

  • Du möchtest ein Elektrolastenfahrrad kaufen oder leasen.
  • Du setzt das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
  • Du erhältst für das Elektrofahrzeug einen Zuschuss 
    in Höhe von bis zu EUR 2.500,-.
  • Die L-Bank wurde vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Förderprogramm-Name und Gebiet

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Förderprogramm Elektrolastenräder in Baden-Württemberg

Laufzeit

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Programm endet, sobald einmalig genehmigte Fördersumme ausgeschöpft ist

Förderberechtigte

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Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kommunen

Fördergegenstand

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E-Lastenfahrrad und E-Lastenanhänger

Förderhöhe

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25 Prozent der Kosten übernimmt das Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn Du ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufst oder least, maximal 2.500 EUR pro 
E-Lastenfahrrad

Fördervoraussetzungen

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  • Kauf  oder Leasing
  • Nutzung mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg


Stuttgart (gewerblich)

  • Mit dem Programm „flottes Gewerbe“ unterstützt die Stadt Stuttgart auch gezielt den Ausbau von lokalen Netzwerken und einer erforderlichen Serviceinfrastruktur, um deutlich mehr Wirtschaftsverkehr auf emissionsfreie Lastenräder zu verlagern.
  • Das Programm bietet interessierten Unternehmen die Möglichkeit ein E-Lastenrad zu test


Förderprogramm-Name und Gebiet

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Programm „flottes Gewerbe“ zur Förderung der gewerblichen E‐Lastenradnutzung

Bundesweit - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewerblich

Im Rahmen des Moduls 5 - Schwerlastfahrräder der Kleinserien-Richtlinie sind Investitionen in serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrrad-gebundenen 
Lastenverkehr förderfähig.
Förderfähige Maßnahmen umfassen dabei:

  • elektrisch angetriebene Schwerlastfahrräder,
  • Schwerlastanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
  • Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mind. ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.

Förderprogramm-Name und Gebiet

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Förderprogramm Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (Kleinserien-Richtlinie für Schwerlastfahrräder) in der Bundesrepublik Deutschland

Laufzeit

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Das Förderprogramm hat derzeit keine Ablauffrist.

Förderberechtigte

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  • Private Unternehmen (unabhängig ihrer Rechtsform einschließlich Genossenschaften)
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen Volkshochschulen), Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger
  • Kommunen


Fördergegenstand

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E-Lastenfahrrad und Lastenanhänger mit Elektroantrieb

Förderhöhe

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Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb

Fördervoraussetzungen

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  • Kauf, Ratenkauf, Mietkauf für maximal 5 Jahre eines neuen E-Lastenfahrrades oder Lastenanhängers
  • Nutzlast von mindestens 150kg, wobei Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht - Leergewicht des Fahrzeugs ist
  • Mindest-Transportvolumen von 1m³
  • nicht förderfähig sind Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personen-/ Kindertransport konzipiert wurden, die als Verkaufsstand bzw. für Verkaufsaufbauten oder als Werbe- bzw. Informationsstand genutzt werden, die an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich bereit gestellt werden, Prototypen und Sonderanfertigungen


Links

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Bei Fragen einfach zu den Förderprogrammen das Kontaktformular nutzen oder direkt per Mail oder Telefon melden. Wir helfen Euch dann gerne weiter.

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