E-Lastenrad Förderung in und um Stuttgart

Es gibt unterschiedliche private und gewerbliche Förderprogramme, die wir hier kurz darstellen möchten.

  • Stuttgart
  • Baden-Württemberg
  • Bundesweit

Stadt Stuttgart (privat)

Zum Dauerbrenner entwickelt sich das E-Lastenrad-Programm für Familien. Zum Start 2018 war es gleich überzeichnet, der Gemeinderat legte nach, mit den damals 434 000 Euro konnten alle Anfragen bedient werden.
Die Fortsetzung des Programms wurde im Juni 2023 durch den Gemeinderat mit dem Doppelhaushalt 2024/25 beschlossenen und damit bis 2025 verlängert.

Förderprogramm-Name und Gebiet

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Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien. Fördergebiet: Stadt Stuttgart
Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E‐Lastenrads. 

Laufzeit

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bis Fördersumme in 2024 und 2025 ausgeschöpft ist

Förderberechtigte

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Gefördert werden ausschließlich Stuttgarter Familien1 mit mindestens jeweils einem Kind, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltagsleben ändern wollen und Wege suchen, ohne Auto oder Zweitwagen auszukommen. Pro Haushalt wird nur ein E-Lastenrad gefördert.

Dabei müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:


  • Hauptwohnsitz in Stuttgart
  • Mindestens ein Kind im eigenen Haushalt (unter 18 Jahre)
  • Einwilligung zum Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten E-Lastenrad (siehe Punkt 9)
  • Der Haushalt wurde bislang nicht gefördert
  • Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, das geförderte E-Lastenrad mindestens drei Jahre vom eigenen Stuttgarter Haushalt aus zu nutzen.

Fördergegenstand

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Gefördert wird pro Stuttgarter Haushalt einmalig der Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch unterstützen Lastenrades (E‐Lastenrad).
E‐Lastenräder sind zwei‐ oder dreirädrige Fahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6km/h erlaubt) ausgestattet sind. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei. Sie müssen:

  • serienmäßig und fabrikneu sein
  • eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des E‐Lastenrades)
  • einen verlängerten Radstand von mindestens 124 cm haben
  • besondere Transportmöglichkeiten aufweisen, die fest mit dem E‐Lastenrad verbunden sind *
  • ein Transportvolumen von mindestens 140 Liter besitzen oder die verkehrssichere Mitnahme von mindestens zwei Kindern ermöglichen.

Förderhöhe

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Der Kauf oder das Leasing eines E-Lastenrades wird mit einem nicht zurück zu zahlenden Zuschuss von bis zu 1.100 Euro gefördert. Davon werden 600 Euro als sogenannte „Grundförderung“ gewährt. Weitere 500 Euro werden als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt, wenn im geförderten Haushalt drei Jahre lang nach Anschaffung des E-Lastenrades

  • kein Auto angemeldet war oder
  • ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und danach mindestens drei Jahre lang kein (weiteres) Auto angemeldet wurde.


Soziale Komponente (Sozialbonus)

Da sich Menschen mit geringem Einkommen und ohne nennenswerte finanzielle Reserven die Anschaffung eines eigenen E-Lastenrades auch mit einem Zuschuss von bis zu 1.100 Euro wirtschaftlich nicht leisten können, besitzt die Förderung eine soziale Komponente. Diese Komponente basiert auf der Annahme, dass Menschen mit der Stuttgarter Familien- Card und Bonuscard + Kultur einer besonderen finanziellen Förderung bedürfen.

Die soziale Komponente (Sozialbonus) sieht vor, dass die Grundförderung von 600 Euro um 2.000 Euro für Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur bzw. um 1.300 Euro für Haushalte mit der FamilienCard (nicht Familienpass des Landes Baden-Württemberg) er- höht wird. Diese Beträge kommen also zur Grundförderung von 600 Euro hinzu.

Die Gesamtförderung mit Sozialbonus beträgt somit maximal 2.600 Euro. Der Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro ist hierbei bereits eingerechnet und wird zur Vermeidung einer Überkompensation nicht mehr zusätzlich gewährt. Mit der Bonuscard+Kultur wird jedoch maximal 90 Prozent des Grundpreises gefördert, mit der FamilienCard maximal 70 Prozent. Damit soll sichergestellt werden, dass die Antragstellenden immer einen gewissen Eigen-anteil aufbringen.
Der Grundpreis förderfähiger E-Lastenräder mit Sozialbonus wird für das Förderjahr 2023 auf maximal 6.500 Euro und ab dem Förderjahr 2024 auf maximal 7.000 Euro festgelegt.

Baden-Würtemberg (gewerblich)

  • Du möchtest ein Elektrolastenfahrrad kaufen oder leasen.
  • Du setzt das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
  • Du erhältst für das Elektrofahrzeug einen Zuschuss 
    in Höhe von bis zu EUR 2.500,-.
  • Die L-Bank wurde vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Förderprogramm-Name und Gebiet

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Förderprogramm Elektrolastenräder in Baden-Württemberg

Laufzeit

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Programm endet, sobald einmalig genehmigte Fördersumme ausgeschöpft ist

Förderberechtigte

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Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kommunen

Fördergegenstand

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E-Lastenfahrrad und E-Lastenanhänger

Förderhöhe

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25 Prozent der Kosten übernimmt das Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn Du ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufst oder least, maximal 2.500 EUR pro 
E-Lastenfahrrad

Fördervoraussetzungen

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  • Kauf  oder Leasing
  • Nutzung mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg


Bundesweit - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewerblich

Im Rahmen des Moduls 5 - Schwerlastfahrräder der Kleinserien-Richtlinie sind Investitionen in serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrrad-gebundenen 
Lastenverkehr förderfähig.
Förderfähige Maßnahmen umfassen dabei:

  • elektrisch angetriebene Schwerlastfahrräder,
  • Schwerlastanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
  • Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mind. ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.

Förderprogramm-Name und Gebiet

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Förderprogramm Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (Kleinserien-Richtlinie für Schwerlastfahrräder) in der Bundesrepublik Deutschland

Laufzeit

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Antragstellung kann bis 29.02.2024 erfolgen.

Förderberechtigte

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  • Private Unternehmen (unabhängig ihrer Rechtsform einschließlich Genossenschaften)
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen Volkshochschulen), Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger
  • Kommunen


Fördergegenstand

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E-Lastenfahrrad und Lastenanhänger mit Elektroantrieb

Förderhöhe

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Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb

Fördervoraussetzungen

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  • Kauf, Ratenkauf, Mietkauf für maximal 5 Jahre eines neuen E-Lastenfahrrades oder Lastenanhängers
  • Nutzlast von mindestens 150kg, wobei Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht - Leergewicht des Fahrzeugs ist
  • Mindest-Transportvolumen von 1m³
  • nicht förderfähig sind Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personen-/ Kindertransport konzipiert wurden, die als Verkaufsstand bzw. für Verkaufsaufbauten oder als Werbe- bzw. Informationsstand genutzt werden, die an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich bereit gestellt werden, Prototypen und Sonderanfertigungen


Bei Fragen zu den Förderprogrammen einfach das Kontaktformular nutzen oder direkt per Mail oder Telefon melden. Wir helfen Euch dann gerne weiter.

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